29.12.2009
Rubrik: Sparten
Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse beachten
Wer ins Ausland verreist, schließt häufig eine Reiserücktrittversicherung ab. Sehr oft werden solche Versicherungen direkt im Reisebüro abgeschlossen. Doch auch hier ist Beratungsbedarf geboten: Denn wer eine Reise aufgrund von Angst vor Epidemien oder Terroranschlägen im Reiseland absagt, geht leer aus.
Die Zeitschrift "Finanztest" untersuchte die Bedingungen von knapp 60 Tarifen für Rücktrittskostenversicherungen.
Ein "Sehr gut" im Prüfpunkt Verbraucherfreundlichkeit wurde dabei nicht vergeben.
Versicherte sollten bedenken, dass weder Schweinegrippe noch Terroranschläge in den meisten Fällen als Rücktrittsgrund akzeptiert werden.
Einige Versicherer haben auch einen Pandemie-Ausschluss in die Tarife integriert. Wer an der Schweinegrippe erkrankt und deshalb seinen Urlaub nicht antritt, kann nicht mit Leistungen des Versicherers rechnen.
Dieses Ausschlusskriterium findet sich allerdings längst nicht bei allen Anbietern.
Grundsätzlich nicht versichert ist die Angst vor Epidemien, Anschlägen oder Unwettern.
Als besonders verbesserungswürdig empfanden die Tester die Formulierungen der Versicherungsbedingungen.
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